Gefahrgut in Kfz-Werkstätten

Unterweisung von verantwortlichen Personen für           Gefahrgut und deren Beschäftigte in Kfz-Werkstätten

Jeder Kfz-Betrieb, der Gefahrgut empfängt oder zum Transport auf der Straße übergibt oder selbst befördert, muss zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften Mitarbeiter als verantwortliche Personen sachkundig ausbilden lassen.

 

Der Landesverband Hessen des Kfz-Gewerbes hat ein Schulungskonzept entwickelt, welches speziell auf den Umgang mit Gefahrgut in Kfz-Werkstätten abgestimmt ist.

 

Diese Schulungen werden von den Kfz-Innungen in Hessen für ihre Mitgliedsbetriebe angeboten. Sie finden die Schulungstermine hier oder in der Navigationsleiste unter "Termine".

Gefahrgut Klasse 2                                                     Entzündbare Gase
Gefahrgut Klasse 2 Entzündbare Gase

Aktuelle Neuigkeiten ADR 2023

Gefahrgut Klasse 9A Lithiumbatterien
Gefahrgut Klasse 9A Lithiumbatterien

 

Zum 1. Januar 2023 wurden die Gefahrgutvorschriften turnusmäßig aktualisiert und neue Regelungen in Kraft gesetzt, welche nach einer Übergangsfrist spätestens ab 1. Juli 2023 anzuwenden sind.

Die wichtigsten Neuerungen für das Kfz-Gewerbe finden Sie kompakt zusammengefasst im Downloadbereich.

 

Nutzen Sie hierzu das Passwort, welches Sie bei der Schulung erhalten haben!